Physiotherapie, Fitness, Rehasport und Gesundheit aus einer Hand
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Gesundheitszentrum Kalbach
Rehasport
Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt
eine ergänzende Maßnahme im Rahmen
der medizinischen Rehabilitation und zur
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert
und wird zeitlich befristet von den
Rehabilitationsträgern finanziert.
Die positiven Auswirkungen auf die
Gesundheit sind unumstritten:
Alltagsbeschwerden werden vermindert
und krankheitsbedingten Folgeschäden
kann entgegengewirkt werden.
Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu
erleiden, sinkt.
Was ist Reha-Sport?
Der Rehabilitationssport (Reha-Sport),
der auf ärztliche Verordnung als
ergänzende Leistung erbracht wird,
wurde früher vorwiegend unter dem
Gesichtspunkt der verbesserten
Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
des behinderten oder chronisch kranken
Menschen gesehen. Heute dient dieser
Sport darüber hinaus als
Beitrag zur sozialen und psychischen
Stabilisierung sowie zur Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft. Reha-
Sport gehört auch zu den Leistungen der
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen im Rahmen der
Sozialhilfe.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz
haben Beschädigte Anspruch auf
Teilnahme an
Versehrtenleibesübungen zur
Wiedergewinnung und Erhaltung der
körperlichen Leistungsfähigkeit;
entsprechendes gilt für diejenigen, die
nach Gesetzen versorgt werden, die das
Bundesversorgungsgesetz
für anwendbar erklären.
Zielgruppen des Reha-
Sports
Der Reha-Sport richtet sich insbesondere
an behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen.
Hierzu gehören nicht nur bekannte
körperliche Behinderungen sondern
auch z. B. Schlaganfall,
Krebserkrankungen, Multiple Sklerose,
chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Orthopädische, Neurologische sowie ca.
30 weitere Indikationen.
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports
Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitlich begrenzt als
Pflicht-Leistung finanziert. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall
erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten in
höchstens 18 Monaten. In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in
24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit
von Reha--Sport ist im Allgemeinen auf bis zu zwei höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche festgelegt.
Maßgeblich für eine angemessene Verordnungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben
genannten Angaben als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Reha-Sport ist
daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich
Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren
Zeitraum verordnet werden.
Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin
oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen
wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten
ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.
Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen
Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme
bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Anmeldung, direkt im Gesundheitszentrum Kalbach, oder unter: 06655-9349490
Ziele des Reha-Sports
Der Reha-Sport spielt bei der
medizinischen Rehabilitation eine
besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch
Übungen, die auf die Art und Schwere der
Erkrankung oder Behinderung und den
individuellen gesundheitlichen
Allgemeinzustand der Menschen
abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu
erreichen oder zu sichern. Das Risiko für
das Auftreten von Folgeschäden wird
vermindert. Vorrangiges Ziel des Reha-
Sports ist es, die Gesundheit zu stärken
und zunächst unter Anleitung, später
eigenständig, regelmäßige
Sportübungen zu absolvieren. Bei den
Übungen fließen sportwissenschaftliche
und pädagogische Aspekte ein.
Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der
sportlichen Betätigung, langfristige
Steigerung der Belastung,
Gruppendynamik sowie Steigerung der
Lebensqualität sind weitere Ziele. Reha-
Sport wirkt mit den Mitteln
des Sports und sportlich ausgerichteter
Spiele ganzheitlich auf die behinderten
und von Behinderung bedrohten
Menschen ein.
Zum Reha-Sport gehören auch Übungen,
die insbesondere auf behinderte oder von
Behinderung bedrohte Frauen und
Mädchen ausgerichtet sind, um das
Selbstbewusstsein zu stärken.